Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 05.10.1983

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83 - 90/83 III   

Zitiervorschläge
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OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83 - 90/83 III (https://dejure.org/1983,516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1983 - 2 Ss 143/83 - 90/83 III (https://dejure.org/1983,516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - 2 Ss 143/83 - 90/83 III (https://dejure.org/1983,516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 331
  • StV 1984, 148
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • OLG Hamm, 24.11.2016 - 5 RVs 82/16

    Erforderliche Darlegungen zur Erkrankung bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Zwar ist eine Krankheit, wenn sie nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht (zu vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 331), ein Entschuldigungsgrund.
  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines

    Es wäre formalistisch, die Zulässigkeit der Verfahrensrüge davon abhängig zu machen, daß die Rechtsbeschwerdebegründung den Urteilsinhalt wiederholt (vgl. OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1984, 148; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 329 Rn. 98).

    Eine Krankheit stellt einen ausreichenden Entschuldigungsgrund dar, wenn sie nach ihrer Art und nach ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen läßt (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 = Strafverteidiger 1984, 148).

    Die im ärztlichen Attest u.a. enthaltene Diagnose "grippaler Infekt" ist aber im Gegenteil sehr wohl geeignet, das Ausbleiben im Termin zu entschuldigen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331).

  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    1 St 503/59">NJW 1960, 208; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 = StV 1984, 148 [149]; zu § 74 Abs. 2 OWiG: BayObLG VRS 61, 48 [49]; OLG Düsseldorf VRS 80, 465 [466]; OLG Düsseldorf VRS 65, 446 [447] = NStZ 1983, 513 L.; OLG Zweibrücken VRS 61, 50 [51]; OLG Düsseldorf NStZ 1983, 270; SenE v. 17.03.1987 - Ss 118/87 B - = VRS 72, 442 [443]; SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 (B) - VRS 97, 370 [371] = NStZ-RR 1999, 337; SenE v. 14.03.2000 - Ss 10/00 - = VRS 99, 270 [276]).

    Das Revisionsgericht kann vielmehr schon aufgrund dieser sog. "unsubstantiierte Verfahrensrüge" prüfen, ob die Urteilsgründe rechtsfehlerhafte Erwägungen zum Begriff der genügenden Entschuldigung erkennen lassen (BayObLG NJW 1999, 3424; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249 m. w. Nachw.; OLG Hamm NJW 1963, 65 [66]; OLG Hamburg NJW 1965, 315 m. w. Nachw.; OLG Zweibrücken StV 1987, 10; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 - VRS 75, 113 [115] = StV 1989, 53 m. w. Nachw.; zu § 412 StPO: OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 = StV 1984, 148 [149]; zu § 74 Abs. 2 OWiG: SenE v. 17.03.1987 - Ss 118/87 B - = VRS 72, 442 [443]).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.10.1983 - 1 Ss 79/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2510
OLG Zweibrücken, 05.10.1983 - 1 Ss 79/83 (https://dejure.org/1983,2510)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.10.1983 - 1 Ss 79/83 (https://dejure.org/1983,2510)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - 1 Ss 79/83 (https://dejure.org/1983,2510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Fürsorgepflicht der Kammer bei Fortsetzung des Verfahrens ohne Verteidiger; Vorliegen einer "Veränderung der Sachlage" bei einer Verhinderung des Verteidigers; Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens bei Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 425
  • StV 1984, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 30.10.1978 - Ss 161/78
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.10.1983 - 1 Ss 79/83
    Ferner ist von Bedeutung, ob die Verhinderung des Verteidigers auf Vorgänge im Einflußbereich des Angeklagten zurückzuführen ist (Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1978 - Ss 161/78 -), und ob der Verteidiger sein verspätetes Erscheinen besonders angekündigt hatte (OLG Hamm JMBl/NW 1978, 168).
  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.10.1983 - 1 Ss 79/83
    Die Kammer hat durch die Fortsetzung des Verfahrens ohne Verteidiger ihre Fürsorgepflicht verletzt, die in § 265 Abs. 4 StPO ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden hat (BGH NJW 1965, 2164).
  • OLG Köln, 23.08.1985 - Ss 465/85

    Zurückweisung eines Verteidigers wegen nicht angemessener Kleidung

    Wenn auch die Verhinderung eines Verteidigers außer in Fällen notwendiger Verteidigung dem Angeklagten kein Recht gibt, die Aussetzung der Verhandlung zu verlangen (§ 228 Abs. 2 StPO), so gebietet die prozessuale Fürsorgepflicht doch, auf eine plötzliche und für den Angeklagten unvorhersehbare Verhinderung seines Verteidigers Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG VRS 64, 129 = Strafverteidiger 1983, 270; OLG Düsseldorf VRS 63, 458 = Strafverteidiger 1983, 270; OLG Hamm NJW 1973, 381 und GA 1977, 310; OLG Zweibrücken, Strafverteidiger 1984, 148; Kleinknecht-Meyer, StPO, 37. Aufl., § 265 Rdnr. 19).
  • OLG Zweibrücken, 13.10.1987 - 1 Ss 191/87

    Pflicht zur Vertagung einer Hauptverhandlung bei unterbliebener Verteidigerladung

    Der Umfang der Fürsorgepflicht bestimmt sich bei der nicht notwendigen Verteidigung insbesondere danach, welche Bedeutung der Sache zukommt, welche rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten sie bietet und ob von dar Person des Angeklagten her Anlaß zu besonderer Rücksichtnahme besteht (vgl. OLG Hamm VRS 41, 45; 55, 368; 59, 449; OLG Zweibrücken StV 1984, 148 und KMR-Sax, StPO ; 7. Aufl. Einl. XII Rdn. 8 und 10).
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